Hygienebeauftragte/r
Die Einhaltung von Hygienestandards wird in §§ 114/115 SGB XI, den MDK-Prüfkriterien, in den Heimgesetzen und Hygieneverordnungen der jeweiligen Bundesländer sowie im Infektionsschutzgesetz gefordert.
Das Robert-Koch-Institut sieht die sachgerechte Umsetzung notwendiger und gesetzlich vorgeschriebener Hygienestandards in Einrichtungen der Gesundheitseinrichtung – Alten-/und Pflegeheimen, Kliniken incl. Behindertenhilfe am ehesten durch fortgebildete Hygienebeauftragte gewährleistet.
Schwerpunktthemen
Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen werden an diesen Tagen die aktuellen und erweiterten Vorgaben der Hygiene und des Hygienehandbuchs auf den neuesten Stand gebracht:
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Biostoffverordnung / TRBA 250
• Maßnahmen im Umgang mit Medizinprodukten
• Gefahrstoffverordnung
• Grundlagen der Mikrobiologie
• Infektionslehre / Infektionshygiene
• Analyse der Einrichtungsspezifischen Infektionsgefahren
(Risikoanalyse) in den verschiedenen Bereichen
• Ausbruch-&/ Qualitätsmanagement – Bewertung
dahingehend, bei welchen Risiken risikominimierende
Maßnahmen erforderlich sind
• Grundlagen der Reinigung/Desinfektion/Sterilisation
• Fachkenntnisse der Lebensmittelhygiene incl. Folgebelehrung lt. IfSG §43
• Grundlagen der Umfeldhygiene – Raumpflege, Personalhygiene
• Grundlagen der Wäschehygiene
• Qualitätsmanagement
Es handelt sich hierbei um eine Wochenveranstaltung vom 24.02.2025 bis 28.02.2025 und ein Kolloquium am 12.06.2025
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