Anpassungslehrgang für den Pflegefachberuf
Das “Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung” zielt auf die nachhaltige Verbesserung
der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen ausländischer Herkunft ab.
Das Teilvorhaben des Regionalen Integrationsnetzwerks IQ NRW – West wird im Rahmen des “Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung” durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Der theoretische Anpassungslehrgang orientiert sich am Curriculum der Pflegefachausbildung sowie den behördlich festgestellten, wesentlichen Unterschieden und Voraussetzungen der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie zum Beispiel
- Pflegeprozesse u. Pflegediagnostik in akuten u. dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern u. evaluieren
Kommunikation u. Beratung personen- u. situationsbezogen gestalten
- Intra- u. Interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten gestalten u. mitgestalten
- Das eigene Handeln auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen u. ethischen Leitlinien reflektieren u. begründen
Die Dauer des Lehrgangs ist individuell verschieden und richtet sich nach dem jeweiligen Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung in Münster.
Der theoretische Unterricht findet montags bis freitags jeweils von 08:45 Uhr bis 15:30 Uhr im Rahmen der vorgegebenen Unterrichtsblöcke statt.
Diese sind wie folgt:
- 13.01. – 10.02.2025
- 17.03. – 14.04.2025
- 05.05. – 26.05.2025
Die praktischen Einsätze finden in den für Sie im Bescheid individuell festgelegten Einsatzbereichen statt. Dort arbeiten Sie in der Regel im Schichtdienst.
- abgeschlossene (nicht anerkannte) pflegerische Grundausbildung od. ein Pflegestudium, medizinisch-naturwissenschaftliche Ausbildung od ein entsprechendes Studium
- Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Münster nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)
- Lebenslauf
- ausreichende Sprachkenntnisse in Form eines Sprachzertifikats (B2) oder einem entsprechenden Nachweis über das vorhandene, vergleichbare Sprachniveau
Der Abschluss des Anpassungslehrgangs erfolgt in Form eines fallbeispielorientierten Abschlussgespräches. Dieses Abschlussgespräch dient zusammen mit dem Anpassungslehrgang der Feststellung, ob die zur Ausübung des Berufes erforderlichen
Die Qualifizierungskosten für diesen Anpassungslehrgang (Kosten für den Unterricht inklusive Kursmaterial) werden bei Zugangseignung im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung übernommen.
Fahrtkosten können ggf. nach Prüfung der Voraussetzungen gewährt werden.
Kursleitung
Anja Schmitz
Canisius Campus Dortmund gGmbH
Tel.: 0231 / 864 36 – 156
anja.schmitz@canisiuscampus.de
Projektleitung
Melanie Schneider
Canisius Campus Dortmund gGmbHTel.: 0231 / 864 36 – 159 fwb@canisiuscampus.de
Ihre Unterlagen senden Sie bitte an fwb@canisiuscampus.de
DAS BIETEN WIR
Im Rahmen des Kursverlaufes sollen die Teilnehmenden nach erfolgreicher Absolvierung eines abschließenden Prüfungsgespräches die Empfehlung zur Feststellung der Gleichwertigkeit ihres ursprünglich erlernten/studierten Berufs in der Pflege erhalten.
Sämtliche Maßnahmen (Unterricht und Praxisbegleitung) sollen zum Erreichen der beruflichen Handlungskompetenz analog zu in der BRD ausgebildeten Pflegefachkräften führen. Das danach logisch folgende Ziel – die anschließende sofortige Integration in den Arbeitsmarkt in einem Beruf mit massivem Mangel an Fachpersonal – kann nach erfolgreicher Prüfung stets erreicht werden.
ZIELGRUPPE:
- Pflegefachpersonen aus dem EU- und v.a. nicht-EU Ausland, die im Heimatland eine pflegerische Grundausbildung oder ein Pflegestudium absolviert haben
- Medizinisch vorgebildete Personen aus dem EU- und v.a. nicht-EU Ausland, die im Heimatland eine medizinisch-naturwissenschaftliche Ausbildung/ein entsprechendes Studium absolviert haben und von der Bezirksregierung Münster einen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit mit in der BRD ausgebildeten Pflegefachfrauen/männern erhalten haben.
KOOPERATIONSPARTNER:
- Krankenhaus- und Altenhilfeträger in der Region und im Land
- Gesundheitsamt der Stadt Dortmund
- Lokale Arbeitsagentur/Integrations-Point in Dortmund, Ausländerbehörde Dortmund
- Caritasverband für das Erzbistum Paderborn
DAS BRAUCHEN WIR VON IHNEN
- Ihren kompletten Bescheid der Bezirksregierung
- Lebenslauf
- Sprachzertifikat
- Aktueller Aufenthaltstitel (sofern bereits vorhanden)
Nutzen Sie zum Einreichen Ihrer Unterlagen unbedingt folgende Mailadresse: fwb@canisiuscampus.de.
Wenn Sie sich noch im Ausland befinden, wenden Sie sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung.