Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Ihre Anmeldung kann online, per Brief oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung per Brief oder E-Mail senden Sie bitte an folgende Anschrift:
Canisius Campus Dortmund gGmbH
Katholische Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe
Fort- und Weiterbildung                          
Kirchderner Straße 45a
44145 Dortmund

fwb@canisiuscampus.de

Für die Online-Anmeldung nutzen Sie bitte das Formular, das Sie auf der Homepage im Bereich “Fort- und Weiterbildung” finden die Sie mit Hilfe des Online-Formulars auf der Homepage vornehmen können.
Beachten Sie bitte bestimmte Sonderregelungen, die gegebenenfalls in den Angeboten aufgeführt sind.

Melden Sie sich zur Teilnahme an einer Veranstaltung an, werden Sie gegenüber dem Veranstalter Vertragspartei. Sie sind somit in der Pflicht, die entstandenen Kursgebühren zu tragen.
Soll Ihr Arbeitgeber Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter werden, bedarf es der Anmeldung Ihrer Person durch Ihren Arbeitgeber oder es muss durch Ihre Anmeldung eindeutig hervorgehen, dass Ihr Arbeitgeber der Rechnungsträger ist. In dem Falle trifft den Arbeitgeber die Pflicht, für die entstandenen Kursgebühren aufzukommen.

Melden Sie sich zur Teilnahme an einer Veranstaltung an, Ihr  Arbeitgeber bestätigt jedoch nur die Kostenübernahme, so bleiben Sie gegenüber dem  Veranstalter Vertragspartei. Sie trifft somit weiterhin die Pflicht zur Kostentragung für die entstandenen Kursgebühren.
Wer Vertragspartei gegenüber dem Veranstalter geworden ist, entscheidet sich ansonsten danach, wer die Anmeldung zur Teilnahme unterzeichnet hat. Der Veranstalter erhält Ihre Anmeldung und prüft zunächst, ob für Sie noch ein freier Veranstaltungsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und der Vertrag kommt dadurch zustande.

In allen anderen Fällen erhalten Sie die Mitteilung, dass derzeit kein freier Veranstaltungsplatz zur Verfügung steht – Sie jedoch, soweit Sie keine gegenteilige Mitteilung machen, in die Warteliste aufgenommen werden.

Absage und Verlegung von Veranstaltungen durch den Veranstalter

Wir bitten Sie um Verständnis, dass sich der Veranstalter eine kurzfristige und/ oder endgültige Absage bzw. Verlegung von Veranstaltungen vorbehalten muss. Der Veranstalter wird Sie unverzüglich informieren.
Eine Absage kann insbesondere erfolgen bei Ausfall der/ des Dozierenden, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl oder bei technischer Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am Tagungsort. Die von Ihnen bezahlten Gebühren werden selbstverständlich nach einer endgültigen Absage von Veranstaltungen zurückerstattet.

Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Muss eine Veranstaltung verlegt werden, werden die Teilnehmenden unverzüglich über den neuen Termin informiert. Sollte sich die Verlegung als für die Teilnehmenden unzumutbar darstellen, so steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu.

 

Warteliste

Teilnahmegebühr und Zahlungsverzug

Erreichen den jeweiligen Veranstalter mehr Anmeldungen als für eine Veranstaltung Berücksichtigung finden können, werden Sie in eine Warteliste aufgenommen. Dieses wird Ihnen nach Eingang Ihrer Anmeldung umgehend mitgeteilt. Ein Nachrücken Ihrerseits kann Ihnen bis einschließlich zum Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.

Mit dem Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung für die jeweilige Veranstaltung ist die Teilnahmegebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Gebühren unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.

Zahlungsverzug

Stornierung/ Rücktritt

Die/ der Teilnehmende befindet sich mit dem Ausgleich ihrer/ seiner Gebühren im Zahlungsverzug, sollte sie/ er eine ihr/ ihm gesetzte Zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lassen, in jedem Fall aber dann, wenn sie/ er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung die Zahlung leistet.

Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform und muss gegenüber dem Veranstalter (Vertragspartei) erklärt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine telefonische Stornoerklärung nicht ausreicht. Hat Ihr Arbeitgeber und haben Sie die Anmeldung gemeinsam vorgenommen und erklärt eine Partei den Rücktritt, so wirkt der Rücktritt für die Anmeldung insgesamt.

Der Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei. Bei Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr von 50% an, falls keine Ersatzperson benannt werden kann. Bei Nichterscheinen am Tage des Kursbeginns wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig.

Datenerfassung

Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden. Die Canisius Campus gGmbH gibt keine personenbezogene Daten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind lediglich Dienstleistungspartner, die zur Abwicklung des Vertrages in unserem Auftrag tätig werden. Der Umfang der Übermittlung beschränkt sich in diesem Fall auf das notwendige Minimum.

Der Canisius Campus wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2025.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Campus in der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 03.01.2025 nur eingeschränkt erreichbar ist. Ab dem 06.01.2025 sind wir wieder im gewohnten Umfang für Sie ansprechbar.